Vermögenswirksame Leistungen
Viele Arbeitnehmer in Deutschland haben die Chance, von Ihrem Arbeitgeber sogenannte Vermögenswirksame Leistungen (VL) zu bekommen. Doch diese Leistungen erhält man nicht direkt, sondern man muss einen Sparvertrag abschließen, in den dann der Arbeitgeber mit einzahlt. Doch viele wissen nichts davon oder verschenken einfach dieses Geld, weil sie den Wert unterschätzen. Immerhin können es monatlich zwischen 6,45 EUR und 40 EUR sein, die der Arbeitgeber zahlt. Es kommt ein wenig auf die Branche an, auf den Tarifvertrag bzw. die Betriebsvereinbarung. Doch wenn der Chef zahlt, dann sollte man dieses Geld auch mittels VL-Sparen abgreifen.
Dafür muss man also einen speziellen Vertrag abschließen und gibt eine Durchschrift seinem Arbeitgeber, damit er weiß, wohin er die vermögenswirksamen Leistungen zahlen soll. Monatlich überweist er dann die VL`s direkt in Ihren Vertrag. Der Vertrag muss mindestens 6 Jahre laufen und darf danach eine maximale Sperrfrist von einem Jahr haben. Dann kann man an das angesparte Kapital heran.
Wenn Sie nicht wissen, ob auch Ihr Arbeitgeber VLs zahlt, dann fragen Sie einfach bei Ihrer Personalstelle, dem Betriebsrat oder Personalrat nach. Diese Förderung sollte man sich nicht entgehen lassen. Zudem hat man viele Varianten, das Geld anzulegen und anzusparen. Je nach Vorhaben, persönlicher Situation und Risikobereitschaft eignet sich ein:
- Bausparvertrag
- Fondssparplan
- Banksparplan
- Betriebliche Altersvorsorge
- Lebensversicherung
- Tilgung eines Baukredits
Da stellt sich natürlich gleich die Frage, welche Form der Fördermöglichkeit nun die beste für Sie ist. Hierbei muss man ein wenig differenzieren:
- Haben Sie Anspruch auf VL und liegen unter der Grenze für die Arbeitnehmersparzulage (Singles: 17.900 EUR, Verheiratete: 35.800 EUR), dann wäre ein Bausparvertrag oder ein VL-Fondssparplan die beste Wahl.
- Sie wollen eine sichere VL-Anlage und bekämen ggf. keine Arbeitnehmersparzulage: Hierbei eignet sich die betriebliche Altersvorsorge, Banksparplan oder auch Bausparvertrag.
- Sie wollen die besten Renditechancen und sind auch bereit, das Kursrisiko zu tragen: Das VL-Fondssparen wäre dann empfehlenswert.
- Sie wollen später bauen oder modernisieren: Bausparvertrag
Nochmals Zulagen vom Staat: Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
Je nach Anlageform und individuellem Einkommen sind weitere Zulagen zu den VL`s möglich, die der Staat oben drauflegt:
Arbeitnehmersparzulage: Diese Sparzulage vom Staat ist erhältlich bei einem Bausparvertrag, Aktienfondssparplan und auch zur Tilgung eines Baukredits. Dazu muss das zu versteuernde Jahreseinkommen unter 17.900 EUR liegen (für Ehepaare gilt die doppelte Summe). Nicht zu verwechseln ist das zu versteuernde Einkommen mit dem Bruttojahreseinkommen, welches höher liegen kann. Bei einem Aktienfondssparplan legt der Staat auf eine jährliche Summe bis 400 EUR satte 18 Prozent dazu, also maximal 72 EUR im Jahr. Bei einem Bausparvertrag sind es immerhin 9 Prozent, die der Staat auf jährliche Einzahlungen bis 470 EUR als Zulage ausgibt, also maximal 43 EUR pro Jahr.
Wohnungsbauprämie: Es ist zwar fraglich, ob die Wohnungsbauprämie weiterhin gezahlt wird. Die Regierung plant, diese Prämie abzuschaffen. Jedenfalls wird sie bei Bausparverträgen gezahlt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen des Sparers unter 25.600 EUR (Ehepaare das Doppelte) liegt. Gefördert werden bis zu 512 EUR (Ehepaare 1.024 EUR) pro Jahr mit 8,8 Prozent, also höchstens 45,06 EUR (Ehepaare: 90,11 EUR).
