Wie hoch fällt die staatliche Förderung bei der Riester Rente aus?
Sicherlich interessieren Sie die Höhe der staatlichen Förderungen, wenn Sie einen Vertrag für eine Riester Rente abschließen. Ausgangspunkt ist zunächst, dass es eine Grundzulage und auch eine Kinderzulage gibt. Deren Höhe sieht wie folgt aus:
| Jahr | Anteil des Vorjahreseinkommens (brutto) = Gesamtbeitrag | Grundzulage | Kinderzulage | Sockelbetrag |
2007 |
3 % |
114 EUR |
138 Euro |
60 Euro |
ab 2008 |
4 % |
154 EUR |
185 / 300 Euro* |
60 Euro |
* Für Kinder, die ab 01.01.2008 geboren sind, gibt es bis 300,- Euro Kinderzulage pro Jahr.
Den vollen staatlichen Zuschuss gibt es, wenn mindestens der Gesamtbeitrag erfüllt wird. Dieser berechnet sich am sozialversicherungspflichtigen Jahresbruttoeinkommen des Vorjahres. Der Gesamtbeitrag ab dem Jahr 2008 liegt bei 4 Prozent (immer vom Bruttoeinkommen des Vorjahres gerechnet), jedoch abzüglich der staatlichen Zulagen.
Das heißt: Gesamtbeitrag (4%) = Eigenbeitrag + Grundzulage + Kinderzulage.
Beispiel zur Riester Rente:
Ein Berechnungsbeispiel soll Ihnen das verdeutlichen: Eine alleinerziehende Mutter (förderungsberechtigte Arbeitnehmerin, ein kindergeldberechtigtes Kind) hat im Jahr 2008 ein sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen von 20.000 EUR. Um die volle staatliche Förderleistung für das Jahr 2007 zu bekommen, beträgt der Gesamtbeitrag 800,- EUR (ergibt sich aus 4 Prozent von 20.000 EUR). Von diesen 800,- EUR wird aber noch 1 x Grundzulage (154,- EUR) und 1 x Kinderzulage (185,- EUR) abgezogen, so dass die alleinerziehende Mutter eines Kindes lediglich 461,- EUR selbst aufbringen muss, um den vollen staatlichen Zuschuss für das Jahr 2008 zu kassieren. Sie zahlt also selbt 461,- Euro ein und bekommt 339,- Euro vom Staat direkt in Ihren Riester-Vertrag. Die 339,- Euro vom Staat ist rechnerisch gesehen ihre sichere Rendite für das Jahr 2008, wobei die Rendite der Anlageform hier noch gar nicht berücksichtigt ist.
Was bedeutet der Sockelbetrag?
Der Sockelbetrag, den Sie oben in der Übersicht finden, greift in dem Moment, wenn die rechnerische Eigenleistung (Mindesteigenbetrag) die staatlichen Zulagen übersteigt. Genau dann muss nur der Sockelbetrag aufgebracht werden, um die vollen Zuschüsse zu kassieren.
Rechenbeispiel mit Sockelbeitrag:
Nehmen wir wieder die alleinerziehende Mutter (Beispiel s.o.), jedoch mit zwei kindergeldberechtigten Kindern. Anhand des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens von 20.000 EUR bleibt es zunächst bei dem Gesamtbeitrag von 800,- EUR (4 Prozent für das Jahr 2008). Die staatlichen Zulagen für 2008 betragen nun aber 524,- EUR (1 x 154,- Euro plus 2 x 185,- Euro). Rein rechnerisch müsste die Mutter nun 276,- Euro im Jahr 2008 selbst aufbringen, da aber die staatlichen Zulagen diesen Eigenanteil übersteigen, braucht sie nur 60,- EUR selbst einzuzahlen. Der Gesamtbeitrag liegt dann bei 584,- EUR (524,- Euro staatliche Gesamtförderung plus 60,- EUR Sockelbetrag/Eigenanteil).
Zweiter Pluspunkt: Steuern sparen mit der Riester Rente
Die bisherigen Angaben betreffen zunächst die direkte Förderung, also die Zulagenförderung. Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit, nämlich die der Steuerersparnis. So kann man Ausgaben für Altersvorsorgeaufwendungen für das Jahr 2006 und 2007 in Höhe von 1.575 EUR, ab dem Jahr 2008 in Höhe von 2.100 EUR geltend machen. Diese Beträge betreffen den Eigenanteil und die staatlichen Zulagen. Diese Vorsorgeaufwendungen wirken sich also steuermindernd bis zur genannten Höhe aus, selbst wenn mehr als der notwendige Gesamtbeitrag eingezahlt wird. Das Finanzamt wird überprüfen, ob und in welchem Umfang die Steuerersparnis größer ist als die Zulagenförderung. Eine Steuerrückzahlung ergibt sich, wenn die Steuerersparnis höher liegt als die staatlichen Zulagen. Diese Differenz entspricht dann einer Steuerrückzahlung. Natürlich muss man alle Angaben zur Riester Rente in der Einkommenssteuererklärung vornehmen bzw. vom Steuerberater vornehmen lassen. Wie Sie sehen, können Sie also doppelt von der Riester Rentenförderung profitieren: Einmal über die Zulagen und zum anderen über das Einsparen von Steuern.
Riester Rente: Sie wollen dabei sein?
Eigentlich ist es ganz einfach: Informieren Sie sich jetzt, welche Möglichkeiten Sie haben, die staatliche Förderung bei der Riesterrente zu bekommen. Grundlegend gibt es verschiedene Anlageformen, zwischen denen Sie wählen können:
» Die eher klassische Variante: Die Riester Rentenversicherung
» Riestern mit mehr Rendite: Fondssparplan
» Auf der sicheren Seite: Banksparplan
