Wer kann die Riester Renten Förderung erhalten?
Im Grunde genommen kann jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtmitglied ist, die Förderung für eine Riester Rente erhalten.
- alle pflichtversicherten Arbeiter und Angestellte (Arbeitnehmer)
- Auszubildende, Wehrdienstleistende, Berufs- und Zeitsoldaten, Zivildienstleistende
- Beamte
- Mütter und Väter während der gesetzlichen dreijährigen Erziehungszeit
- pflichtversicherte Selbstständige (zum Beispiel Handwerkerinnen und Handwerker, Hebammen, Kurierfahrer, Künstler, Publizisten)
- arbeitnehmerähnliche Selbstständige
- nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
- geringfügig Beschäftigte (Verdienst bis 400 Euro pro Monat), die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
- in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversicherte Landwirte und deren Ehepartner
- Empfänger von Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV/4), Vorruhestandsgeld, Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld (Lohnersatzleistungen)
Für einen erheblich großen Personenkreis steht also die Riester Rente zur Verfügung. Dazu braucht man allerdings auch einen Riestervertrag, um die staatlichen Förderungen bekommen zu können. Dabei hat man die Möglichkeiten einer Rentenversicherung, eines Banksparplans und sogar auch eines Fondssparplans.
Wenn Sie sich fragen sollten, wie hoch denn nun die staatlichen Zulagen bzw. Fördermöglichkeiten ausfallen, dann werden Sie sicherlich über attraktive Zuschüsse staunen:
» Die Zulagenförderung, Förderungshöhe und steuerliche Aspekte bei der Riester Rente
Natürlich stellt sich hier gleich noch die Frage, welche Personen nicht in den Genuss dieser Förderung kommen, also nicht "riestern" können.
Wer ist nicht förderungsberechtigt bei der Riester Rente?
- Selbstständige, die nicht pflichtversichert in der gesetzl. RV sind, ebenso auch nicht freiwillig versicherte
- Angestellte und Selbstständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen, sofern sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
- geringfügig Beschäftigte (Verdienst bis 400 Euro pro Monat), wenn sie die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch nehmen
- Bezieher einer Vollrente aufgrund ihres Alters
- Empfänger einer Rente wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung
- Empfänger von Sozialgeld
- Studenten
