Wer kann die Riester Renten Förderung erhalten?

Im Grunde genommen kann jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtmitglied ist, die Förderung für eine Riester Rente erhalten.

  • alle pflichtversicherten Arbeiter und Angestellte (Arbeitnehmer)
  • Auszubildende, Wehrdienstleistende, Berufs- und Zeitsoldaten, Zivildienstleistende
  • Beamte
  • Mütter und Väter während der gesetzlichen dreijährigen Erziehungszeit
  • pflichtversicherte Selbstständige (zum Beispiel Handwerkerinnen und Handwerker, Hebammen, Kurierfahrer, Künstler, Publizisten)
  • arbeitnehmerähnliche Selbstständige
  • nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
  • geringfügig Beschäftigte (Verdienst bis 400 Euro pro Monat), die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
  • in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversicherte Landwirte und deren Ehepartner
  • Empfänger von Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV/4), Vorruhestandsgeld, Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld (Lohnersatzleistungen)

Riester Vertrag notwendig

Wer zu dem o.g. Personenkreis gehört und die Riester Zulagen haben will, der braucht natürlich einen dafür speziellen Riester-Vertrag. Erst dann kann man die staatlichen Förderungen bekommen.

Rieser Fördermöglichkeiten

Gefördert werden bei der Riester Rente diverse Möglichkeiten einer Rentenversicherung, eines Banksparplans und eines Fondssparplans sowie die Wohn Riester.

» Riester Rentenversicherung

» Riester Banksparplan

» Riester Fondssparpläne

» Wohn-Riester

Höhe der staatlichen Zulagen?

Wenn Sie sich fragen sollten, wie hoch denn nun die staatlichen Zulagen bzw. Fördermöglichkeiten ausfallen, dann werden Sie sicherlich über attraktive Zuschüsse staunen:

» Die Zulagenförderung, Förderungshöhe und steuerliche Aspekte bei der Riester Rente

Wer ist nicht förderungsberechtigt bei der Riester Rente?

Natürlich stellt sich hier gleich noch die Frage, welche Personen nicht in den Genuss dieser Förderung kommen, also nicht "riestern" können.

  • Selbstständige, die nicht pflichtversichert in der gesetzl. RV sind, ebenso auch nicht freiwillig versicherte
  • Angestellte und Selbstständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen, sofern sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • geringfügig Beschäftigte (Verdienst bis 400 Euro pro Monat), wenn sie die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch nehmen
  • Bezieher einer Vollrente aufgrund ihres Alters
  • Empfänger einer Rente wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung
  • Empfänger von Sozialgeld
  • Studenten
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