Betriebliche Altersvorsorge

In vielen Firmen und Betrieben wird eine Betriebsrente angeboten. Bis zu einer Obergrenze bleiben die eingezahlten Beiträge steuerfrei, die mit einer Gehaltsumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge fließen. Die Verträge werden zumeist auch günstiger angeboten, da sie von mehreren Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden und nicht nur von einer einzigen Privatperson.

 

Aber: Bis 2008 sind die Beiträge, die man für die Betriebsrente einzahlt, auch sozialabgabenfrei. Dies soll sich ab 2009 ändern, da dann Sozialabgaben von den Beiträgen abgezogen werden sollen. Dies macht wahrscheinlich rund 20 Prozent an Zusatzkosten aus, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber anfallen. Bei privat Krankenversicherten sieht das ein wenig anders aus. Diese zahlen unabhängig vom Einkommen die Beiträge in ihre Private Krankenversicherung, müssen demzufolge auch nichts von den Beiträgen zur Betriebsrente an eine Krankenversicherung abtreten; ebenso auch nicht später, wenn sie Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge erhalten.

 

Gerade dann, wenn sich die Firma an der betrieblichen Altersvorsorgung finanziell mitbeteiligt, dann sollte man eigentlich trotzdem nie darauf verzichten. Die Steuervorteile bleiben und mittels der Zuschüsse vom Arbeitgeber macht man im Schnitt eine weitaus bessere und zudem sichere Rendite als mit privaten Verträgen. Wenn der Betrieb generell keine Leistungen zahlt, dann sollte man auf jeden Fall die staatliche Förderung der Riester Rente in Anspruch nehmen und diesen Vertrag besparen.

 

Hat man als Arbeitnehmer einen weitgehend sicheren Arbeitsplatz, den man nicht wechseln möchte, eignet sich die betriebliche Altersversorgung. Spart man mit den Beiträgen viel Steuern, da man viel verdient und einen hohen Steuersatz hat, steigert dies die Rendite einer Betriebsrente. Ebenso positiv ist es, wenn der Arbeitgeber mit einzahlt. Arbeitnehmer, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, gewinnen nochmals Pluspunkte dadurch, indem sie keine anteiligen Beiträge für eine Krankenversicherung von ihrer Betriebsrente abführen müssen. Wechselt man den Arbeitgeber und der Vertrag beinhaltet hohe Abschlusskosten, so erleidet man dadurch Verluste bei der betrieblichen Rente.

 

Eine betriebliche Vorsorge ist auf 5 verschiedenen Wegen möglich:

  • Direktzusage
  • Unterstützungskasse
  • Pensionskasse
  • Direktversicherung
  • Pensionsfonds